Integration

Aktueller Hinweis:  Deutschkurse für Geflüchtete aus der Ukraine

Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind mit Schutzstatus S können im Kanton Basel-Stadt sofort kostenlos Deutschkurse besuchen.

Anmeldung
Telefon: 061 267 58 30
E-Mail: arbeitsintegration.asyl@bs.ch

Das Angebot besteht unabhängig davon, ob die Personen Sozialhilfe beziehen. Voraussetzung ist der Schutzstatus S sowie Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt. Personen, die Sozialhilfe beziehen, werden automatisch von der Fachstelle Arbeitsintegration VA/Flü kontaktiert. Personen, die keine Sozialhilfe beziehen, können sich über die oben genannten Kontaktdaten anmelden. Die Koordination und Vermittlung der Personen an die Kursanbieter erfolgt ausschliesslich durch die Fachstelle Arbeitsintegration VA/Flü, ebenso die Abrechnung.

 

Berufliche und soziale Integration für Personen aus dem Asylbereich

Fachstelle Arbeitsintegration für Vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge

Für die allermeisten anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen ist möglichst rasche wirtschaftliche Selbstständigkeit oberstes Ziel. Um ihren individuell sehr unterschiedlichen Voraussetzungen auf ihrem Weg in Arbeit gerecht zu werden, hat die Sozialhilfe Basel 2012 eine eigene Fachstelle zur spezifischen Förderung dieser Zielgruppe geschaffen.

Im Folgenden werden die Integrationsschritte und Aufgabenfelder der Fachstelle dargestellt:

Hinweis: Der Begriff „vorläufig Aufgenommene“ ist missverständlich. Über 90% aller vorläufig Aufgenommenen bleiben dauerhaft in der Schweiz. Sie dürfen, sollen und wollen arbeiten. Auf Bundesebene wird derzeit ein Ersatztitel für den Status der vorläufigen Aufnahme diskutiert.

 

Beschäftigungsprogramme

Personen, die noch auf ihren Asylentscheid warten, arbeiten in gemeinnützigen Beschäftigungsprogrammen (Instandhalten der Asyl-Liegenschaften, Textil-Werkstatt für Frauen, Stadtreinigung, Freizeitbegleitung von Menschen mit Behinderung, Einsätze in Alters- und Pflegheimen, ua.). Beschäftigungsprogramme schaffen Tagesstruktur und vermitteln ein erstes Grundarbeitsmarktwissen in der Schweiz.

Nach drei Monaten Aufenthalt in der Schweiz dürfen Asylsuchende im Verfahren in Basel-Stadt arbeiten, wenn sie eine Stelle finden.

 

Deutschkurse

In Basel-Stadt besuchen alle Asylsuchenden bereits ab Kantonszuweisung einen obligatorischen Basis-Deutschkurs. Im Kurs wird Sprache und Grundwissen über das Leben in der Stadt Basel vermittelt.

Nach der Flüchtlingsanerkennung oder der vorläufigen Aufnahme wird der Spracherwerb weiter vertieft. Die Koordinationsstelle für Deutschkurse stellt sicher, dass individuell passende und aufeinander abgestimmte Deutschkurse gefunden werden. Für die meisten ist zunächst das Erreichen des A2-Niveaus das Ziel.

 

Assessment und Jobcoaching

Nach Erlangen einer soliden sprachlichen Basis wird das weitere Vorgehen im sogenannten Jobcoaching geplant. Zunächst analysieren die Coaches in einem Assessment die Situation der Flüchtlinge individuell. In Zusammenarbeit mit Kooperationsbetrieben und Fachpersonen werden die Kompetenzen im erlernten resp. ausgeübten Berufsfeld abgeklärt oder die beruflichen Neigungen ungelernter Flüchtlinge ermittelt.

 

Lerneinsätze im ersten Arbeitsmarkt

In der Folge wird ein direkter Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt in Form eines Lerneinsatzes angestrebt. Diese Einsätze sind in der Regel nicht entlöhnt, bieten aber zahlreiche Vorteile. Sie ermöglichen Informationen über die Stärken und Schwächen der Teilnehmenden, bauen Hürden und Berührungsängste ab und klären gegenseitige Erwartungen. Berufswünsche der Flüchtlinge können einem Realitäts-Check unterzogen und Vorbehalte seitens Arbeitgebenden abgebaut werden. Die Teilnehmenden knüpfen erste Kontakte in der Arbeitswelt.

Flyer: Lerneinsätze für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge - Informationen für Arbeitgeber

Möchten Sie einen Einsatzplatz anbieten? Denken Sie darüber nach, Flüchtlinge in Ihrem Betrieb zu beschäftigen? Informieren Sie sich unverbindlich:

Manasse Burkard (Teamleitung):  061 267 58 23, manasse.burkard@bs.ch

 

Unterstützung für die Arbeitgebenden

Die Fachstelle koordiniert und begleitet die Lerneinsätze, arbeitet eng mit Partnerorganisationen zusammen und ist Ansprechpartnerin für Arbeitgebende.

Sie übernimmt:

  • die Vermittlung in geeignete Praxiseinsätze
  • das Einholen von Arbeitsbewilligungen für Lerneinsätze
  • Coaching-Gespräche und die Begleitung in der Einarbeitungszeit
  • die Nachbegleitung bei einer Temporär- oder Festanstellung
  • Bei Bedarf: Standortgespräche im Betrieb, Zielvereinbarungen
  • Bei Bedarf: Fachliche Unterstützung der Arbeitgebenden bei Fragen oder Konflikten

 

Anschlusslösung und Weiterqualifizierung

Aus manchen Lerneinsätzen ergibt sich bei beidseitiger Zufriedenheit ein Praktikum mit einem verbindlichen Vertrag und einem regulären Praktikumslohn. Im besten Fall folgt darauf eine Anstellung.

Bei jungen Flüchtlingen wird, wenn immer möglich, eine Berufsausbildung angestrebt, meist in Form einer Lehrstelle.

In anderen Situationen empfiehlt sich als nächster Schritt eine Weiterbildung oder ein Qualifizierungsprogramm mit formaler Anerkennung, um die Chancen auf dem Stellenmarkt zu erhöhen. Dazu gehören zum Beispiel Computerkurse oder Lehrgänge im Pflege-, Reinigungs- oder Gastrobereich.

In einer Bewerbungswerkstatt der Fachstelle erhalten die Flüchtlinge ein Bewerbungstraining und Unterstützung beim Zusammenstellen ihres Dossiers.