Anspruchsvoraussetzungen

Einwohner/innen der Stadt Basel, die sich in einer persönlichen Notsituation befinden oder nicht in der Lage sind, für den Lebensunterhalt für sich oder ihrer Familie aufzukommen, haben Anspruch auf Sozialhilfe. Die Berechnung des individuellen Bedarfes basiert auf den Unterstützungsrichtlinien - URL (PDF, 133 KB).
 

Subsidiarität: Die Sozialhilfe kommt erst zum Tragen, wenn eigene Mittel und andere finanzielle Hilfen, wie zum Beispiel Arbeitslosentaggelder, Renten oder Unterstützung durch nahe Verwandte ausgeschöpft sind.

Vermögen: Zu den eigenen Mitteln gehört auch das Vermögen, das zuerst aufgebraucht werden muss bis zu einem Betrag von:

  • Einzelpersonen: SFr. 8'000
  • Ehepaare: SFr. 16'000
  • jedes minderjährige Kind: SFr. 4'000
  • jedoch maximal SFr. 20'000 pro Familie

Unser Sozialleistungsrechner ermöglicht eine erste Einschätzung über einen allfälligen Anspruch.

Die Sozialhilfe unterstützt auch überbrückend, wenn die Leistungen Dritter (zum Beispiel Ergänzungsleistungen) noch nicht ausgezahlt werden. Werden dann Drittleistungen ausgerichtet, beansprucht die Sozialhilfe ihre erbrachten Leistungen rückwirkend.